Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung, Mi., 03. Dezember 2025, 19:00 Uhr
Sporthalle am Sportpark
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
2. Kurzbericht des Vorstandes
3. Persönliche Vorstellung des Geschäftsführers Markus Köster
4. Beschluss zur Änderung der Satzung der TuS Wettbergen
Anlage: Beschlussempfehlungen des Vorstandes mit Anlage„Satzungsentwurf“
5. Anträge
6. Verschiedenes
Die Beschlussempfehlungen und Anlagen zu den TOP 4 sind spätestens einen Monat vor der Mitgliederversammlung auf der homepage der TuS einsehbar und abrufbar, werden in den Schaukästen der Tus veröffentlicht und liegen in der Geschäftsstelle zur Einsicht und Mitnahme aus.
Die Einladung und Tagesordnung wird zudem in der Novemberausgabe 2025 des Wettberger Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Insbesondere wegen der Besonderheit des TOP 4 „Änderung der Satzung“ mit der Einführung einer Delegiertenversammlung neben der Mitgliederversammlung wird um zahlreiche Teilnahme an der Versammlung gebeten, um an der Diskussion, Entscheidung und Beschlussfassung über die Satzungsänderung mitzuwirken
Mitglieder sind bereits ab vollendetem 16. Lebensjahr stimmberechtigt. Auch jüngere Mitglieder können ihre Interessen vertreten lassen. Ihr Stimmrecht kann von den gesetzlichen Vertretern wahrgenommen werden, auch wenn diese nicht selbst Mitglied der TuS Wettbergen sind. Jeder Anwesende hat jedoch nur ein Stimmrecht.
Der Vorstand
zu TOP 4 der außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 03. Dezember 2025, 19:00 Uhr, Sporthalle am Sportpark
1. Der erweiterte Vorstand der TuS empfiehlt der Mitgliederversammlung der vorgeschlagenen Satzungsänderung in der Fassung vom 1.10.2025 (siehe Anlage zu TOP 4), insbesondere der Einführung einer Delegiertenversammlung neben der Mitgliederversammlung in den §§8 bis 11 des Entwurfes einer neuen Satzung, zuzustimmen.
Erläuterung/Begründung:
Wesentliche Punkte der vorgeschlagenen neuen Satzung sind:
1. Voranstellung einer Präambel, die verdeutlichen soll, wofür der Verein steht
2. Einführung einer Delegiertenversammlung, um die Abteilungen zu stärken und eine angemessenere und gerechtere Verteilung der Stimmrechte entsprechend der jeweiligen Größe der Abteilungen zu erreichen (§§ 8-11 des Entwurfs)
3. Der bisherige erweiterte Vorstand wird zum Sportausschuss mit gestärkten Rechten in allen sportlichen Angelegenheiten (§ 13 des Entwurfs)
4. Erweiterung des geschäftsführenden Vorstands um den/die Geschäftsführer/in § 12 des Entwurfs)
2. Die Mitgliederversammlung beauftragt den Vorstand der TuS die Satzungsänderung erst im zweiten Halbjahr 2026 zum 01.01.2027 zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden, um ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben, die organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungen und Anpassungen vornehmen zu können.
Erläuterung/Begründung:
Nach der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 71 BGB wird eine Satzungsänderung automatisch mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die organisatorischen und inhaltlichen Vorbereitungen und Anpassungen für die Einführung vornehmen zu können, soll mit dem Beschluss Einfluss auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzungsänderung zum 01.07.2027 genommen werden.
Hannover-Wettbergen, den 03.12.2025