"Alle aktiven Mitglieder der Turn- und Sportgemeinschaft Wettbergen 1909 e.V., die im jeweiligen Kalenderjahr sechzehn Jahre alt werden oder schon älter sind, sind zu einer Arbeitsleistung von 3 Stunden im Kalenderjahr, beginnend ab 2009, für die TuS Wettbergen verpflichtet. Ausgenommen sind Mitglieder der Koronarsportgruppe und schwer behinderte Mitglieder ab 60% G.d.B. sowie Mitglieder nach Vollendung des 70. Lebensjahres.
Zu den anerkannten Arbeitsleistungen zählen die Mitarbeit bei angesetzten Arbeitseinsätzen der TuS Wettbergen, die aktive Mitarbeit im TuS-Vorstand, die aktive Mitarbeit in den TuS-Abteilungsleitungen und in Ausschüssen der TuS Wettbergen sowie die Organisation von offiziellen Turnieren und Feiern der TuS Wettbergen.
Wird die Arbeitsleistung nicht erfüllt, so muss diese mit € 45 abgelöst werden. Dieser Betrag wird per Lastschrift im April des Folgejahres durch die TuS Wettbergen eingezogen."
Keine Artikel in dieser Ansicht.